TÜV Rheinland prüft Produkte auf Reparierbarkeit

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Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union (EU) haben künftig das Recht auf die Reparatur ihrer Produkte, wie ein Gesetz vorsieht, auf das sich das Europaparlament und der Ministerrat Anfang Februar geeinigt haben. Demnach müssen defekte Waren auch nach Ablauf der zweijährigen Mindestgewährleistungspflicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenpflichtig repariert werden können. Diese Entwicklung geht Hand in Hand mit der Vereinbarung der EU-Mitgliedsstaaten über die neue Ökodesignverordnung für nachhaltige Produkte, die als Rahmenverordnung künftig die Reparierbarkeit im Produktdesign für viele Verbraucherprodukte für Hersteller vorschreibt.

Um die Reparierbarkeit ihrer Produkte nachzuweisen, bietet TÜV Rheinland einen neuen Service an. Die Fachleute des weltweit tätigen Prüfunternehmens nehmen Produkte in ihren Laboren detailliert unter die Lupe und ermitteln dabei einen Reparatur-Index. Dieser Index soll den Herstellern eine genaue Auskunft über die Reparierbarkeit ihrer Produkte geben und sie auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereiten. Die Ermittlung des Reparatur-Index erfolgt durch eine Demontageprüfung, bei der die Experten von TÜV Rheinland die Produktdokumentation prüfen und am Produkt selbst analysieren, welche Teile für die Reparatur vorrangig sind.

Stephan Scheuer, bei TÜV Rheinland in Deutschland für Business Development und Prüfung nachhaltiger Anforderungen an elektrische und elektronische Produkte verantwortlich, erklärt, dass die Prüfungen in Übereinstimmung mit den von der EU oder in Frankreich veröffentlichten Produktvorschriften und Normen durchgeführt werden.

Obwohl die neuen Vorschriften noch vom Parlament bestätigt werden müssen, rät Stephan Scheuer den Herstellern, sich bereits heute intensiv mit dem Nachweis für die Reparierbarkeit ihrer Produkte zu beschäftigen. Produkte, die sich gut reparieren lassen, seien ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft, da sie weniger natürliche Ressourcen verbrauchen.

Die neue Regelung betrifft zahlreiche Branchen und gilt für Produkte, für die bereits heute Vorgaben zur Reparierbarkeit bestehen oder zukünftig gemacht werden, wie z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones und Tablets. Dabei müssen die Produkte laut den Regeln bis mindestens zehn Jahre nach dem Kauf reparierbar sein.

Basierend auf einer Pressemitteilung von TÜV Rheinland AG vom 16.02.2024