Das Bundeswirtschaftsministerium hat überraschend einen Förderstopp für den Kauf von Elektroautos ab dem 18. Dezember 2023 verkündet, obwohl die staatliche Förderung eigentlich bis zum 31. Dezember 2024 geplant war. Dies bedeutet, dass viele Käufer von Elektroautos voraussichtlich auf einen Umweltbonus von bis zu 4.500 Euro verzichten müssen. Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte, die unter anderem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal über 65.000 Mandanten vertreten hat, erklärt die Rechte der betroffenen E-Auto-Käufer.
Laut Goldenstein sind Schadensersatzansprüche gegenüber den Händlern am erfolgversprechendsten. Der Förderstopp hat zahlreiche Autokäufer unvorbereitet getroffen, und viele, die die Förderung eingeplant hatten, könnten nun leer ausgehen. Da die Förderung erst nach der Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden kann, haben sich bereits über 300 Verbraucher bei der Kanzlei gemeldet, um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.
Goldenstein Rechtsanwälte sehen grundsätzlich eine Haftung des Staates als denkbar an. Dennoch raten sie von entsprechenden Klagen ab, da diese erfahrungsgemäß langwierig sind und der Ausgang unsicher ist. Stattdessen empfehlen sie die Rechtsdurchsetzung gegenüber dem Händler. Klagen sind möglich, wenn die Auszahlung des Umweltbonus während des Kaufprozesses beworben wurde und die Kaufentscheidung darauf basierte.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Kaufpreis rückwirkend um die Höhe des Umweltbonus zu mindern, falls der Händler die Förderlücke nicht von sich aus ausgleicht. Eine Alternative ist der Rücktritt vom Kaufvertrag, wodurch die Käufer den Kauf rückgängig machen können, ohne den vereinbarten Kaufpreis zahlen zu müssen. Darüber hinaus können bereits gelieferte Fahrzeuge im Rahmen dieser Rückabwicklung an den Händler zurückgegeben und der Kaufpreis zurückverlangt werden.
Für Verbraucher, die ihren Kaufvertrag online oder telefonisch abgeschlossen haben, besteht die Option, innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrzeugauslieferung vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Elektroauto-Käufer können im Rahmen dieses Widerrufs ihr Fahrzeug an den Händler zurückgeben und den bereits gezahlten Kaufpreis erstattet bekommen.
Basierend auf einer Pressemitteilung von Goldenstein Rechtsanwälte vom 19.12.2023