Ratgeber Altersvorsorge – nicht auf die staatliche Rente verlassen!

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Es ist heute wichtiger denn je, auch privat für sein Alter vorzusorgen. Seit Jahren sinken die Geburtenraten in Deutschland in erschreckendem Maße, gleichzeitig erhöht sich die Lebenserwartung der Menschen.

Diese Faktoren sorgen für ein Ungleichgewicht, so dass die Arbeitnehmer schon in naher Zukunft nicht mehr der Lage sein werden, die in Rente befindliche Bevölkerung ausreichend zu versorgen.

Noch bis vor wenigen Jahren hat sich der Großteil der Arbeitnehmer in Deutschland auf die gesetzliche Altersvorsorge verlassen, meist in Verbindung mit einer betrieblichen Altersversorgung. Mittlerweile ist jedoch offensichtlich, dass ohne eine zusätzliche private Absicherung kein ausreichend hoher Lebensstandard mehr im Alter garantiert werden kann.

Private Altersvorsorge

Die Altersabsicherung eines Arbeitnehmers sollte deshalb grundsätzlich aus drei Säulen bestehen: die gesetzliche Rentenversicherung, eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge sowie eine freiwillige private Altersvorsorge.

Wie kann nun eine solche private Vorsorge aussehen? Hierzu gibt es viele Möglichkeiten. Neben privaten Renten erfreuen sich auch Lebensversicherungen zur Altersvorsorge großer Beliebtheit. Zusätzlich kann man sich durch Wohneigentum, Aktien, Aktienfonds und andere langfristige Kapitalanlagen absichern.

Hinzu kommen besondere Modelle, die seit einigen Jahren in aller Munde sind – zum Beispiel die Riester- oder Rüruprente. Dabei handelt es sich um Sparmodelle, die vom Staat bezuschusst werden, das heißt der Anleger zahlte bestimmte Kapitalsummen ein und erhält darauf festgelegte Zuschüsse vom Staat. Nachdem der Zuteilungszeitpunkt erreicht ist, wird das Kapital nebst Zinsen in monatlichen Raten wieder an den Versicherten ausgezahlt.

Welches Modell der privaten Altersvorsorge Sie wählen, hängt immer von den persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Gegebenheiten ab. Fakt ist lediglich, dass eine adäquate Altersversorgung in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, wenn man nicht privat dafür vorsorgt.

Betriebliche Altersvorsorge

Wie der Name bereits sagt, wird die betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitgeber vorgenommen. Dabei führt dieser monatlich, zusätzlich zu den gesetzlichen vorgeschriebenen Abgabebeiträgen, weiteres Kapital ab. Meist werden diese Beträge in eine sogenannte Pensionskasse – teilweise auch Unterstützungskasse genannt – eingezahlt. Das Prinzip ähnelt also dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhält der Rentner dann einen festgelegten monatlichen Betrag zur Altersversorgung aus dieser Kasse.

Manche Arbeitgeber koppeln die betriebliche Altersvorsorge auch mit einer besonderen Absicherung, zum Beispiel bei Invalidität oder beim Tod des Arbeitnehmers. Neben dem Arbeitnehmer selbst können damit auch Ehepartner oder Kinder abgesichert werden.

Ein Problem mit der betrieblichen Altersvorsorge ergab sich in der Vergangenheit immer dann, wenn der Arbeitsplatz gewechselt wurde. Da das Modell aus einer Zeit stammt, in der es nicht vorgesehen war, mehrmals im Leben seine Arbeitsstelle zu wechseln, war dieser Umstand über lange Jahre einfach nicht vorgesehen.

Wurde der Arbeitsplatz doch einmal gewechselt, begann der Versicherte beim aktuellen Arbeitgeber einfach eine neue betriebliche Altersvorsorge, während die beim alten Arbeitgeber angesparten Beträge aufgehoben wurden, so dass sich daraus eine kleine Rente bilden konnte. Die Folge: bei mehreren Arbeitsplatzwechseln kamen so verschiedene kleine Renten zusammen, deren Verwaltung nur mit großem Aufwand bewerkstelligt werden könnte.

Da sich die Zeiten jedoch geändert haben und heute kaum jemand noch sein ganzes Arbeitsleben bei ein- und demselben Arbeitgeber verbringt, ersann die Politik die sogenannte Portabilitätsregelung. Sie sorgt dafür, dass Arbeitnehmern bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes mehrere Möglichkeiten gegeben werden, die begonnene Altersvorsorge weiterzuführen.

Portabilität

Sie können das sogenannte Portabilitätsrecht nutzen und bereits angespartes Guthaben zum neuen Arbeitgeber übertragen. Dies gilt allerdings nur, wenn das Guthaben unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Außerdem muss der Übertragungsprozess innerhalb des ersten Jahres beim neuen Arbeitgeber beantragt und gestartet werden. Zusätzlich abgeschlossene Versicherungsleistungen, wie z. B. der Hinterbliebenenschutz oder die Absicherung vor Invalidität, fallen beim Wechsel jedoch meist weg und müssen daher neu beantragt beziehungsweise abgeschlossen werden.

Dies kann etwas heikel sein, weil bei jedem Neuabschluss auch eine neue Gesundheitsprüfung ansteht, und diese mit steigendem Alter immer schwieriger werden kann. Daher empfehlen viele Experten, diese Zusatzleistungen unabhängig von der betrieblichen Altersvorsorge abzuschließen.

Weiterhin steht es dem Arbeitnehmer frei, die bereits angesparte betriebliche Altersvorsorge nicht zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen, sondern diese aus eigener Tasche weiterzuführen. In den meisten Fällen kann hier sogar eine Riester-Förderung in Anspruch genommen werden.

Zeitwertkonto: Der besondere Tipp

Mit Zeitwertkonten kann jeder Arbeitnehmer den Bezug von Teilen seiner Vergütung (Lohn, Gehalt, Tantiemen, Urlaubsgeld etc.) und deren Besteuerung auf einen beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft verschieben. Weder die Höhe noch die Dauer oder die Regelmäßigkeit sind begrenzt bzw. eingeschränkt.

Für alle dem Depot zugeführten Bruttobezüge gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Bruttosparen. Steuern und SV-Beiträge werden erst abgeführt, wenn das Wertguthaben zu einem späteren Zeitpunkt zu Teilen oder gesamt an den Arbeitnehmer ausgeschüttet wird.

In der Ansparphase des Zeitwertkontos werden die ansonsten abzuführenden  Lohnsteuern und SV-Beiträge des Umwandlungsbetrages für den Arbeitnehmer in Form von Investment-lösungen angelegt. Durch die dementsprechende Verschiebung der Lohnauszahlung in die Zukunft können daher günstigere Veranlagungszeiträume zur Lohnauszahlung durch den Arbeitnehmer genutzt werden. Die Zeitpunkte der Entgeltauszahlungen aus Zeitwertkonten werden grundsätzlich im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt.

Das Zeitwertkonto bietet also die Möglichkeit zur finanziell gesicherten und zwischenzeitlichen Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung schon vor Erreichen von Rentenalter oder Vorruhestand. Es kann aber genauso gut als Altersvorsorge genutzt werden, indem der Arbeitnehmer zum Beispiel vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintritts in den Ruhestand gehen kann und dieser dann durch das Guthaben aus dem Zeitwertkonto finanziert wird.