Versicherungen für Hausbesitzer – Notwendig und wichtig!

Sturmschaden am Haus
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Für Hausbesitzer stehen heutzutage zahlreiche verschiedene Versicherungen zur Auswahl, mit denen man sich – zumindest laut der vollmundigen Werbung – gegen jedwedes Risiko absichern können soll. Doch in der Realität sind viele Immobilienversicherungen nicht wirklich nötig. Im Grunde sind mit dem Abschluss von zwei essenziellen Versicherungen fast alle Risiken abgesichert. Diese beiden Versicherungen möchten wir hier etwas näher vorstellen.

Die Wohngebäudeversicherung

Für alle privaten Gebäude gibt es die sogenannte „Wohngebäudeversicherung“. Sie kann von allen Besitzern abgeschlossen werden, die selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum besitzen. Mit dieser Versicherungsform lassen sich alle Schäden am Haus versichern, die am Wohngebäude selbst oder einem daran angeschlossenen Nebengebäude (zum Beispiel eine Garage) entstehen. Dabei ist es egal, ob der Schaden durch eine Naturgewalt entstanden ist, oder ob ihn eine Person verursacht hat, die zum Beispiel mit dem Auto gegen ein Haus gefahren ist.

Wichtig zu wissen ist, dass die Wohngebäudeversicherung nicht für Schäden im Haus beziehungsweise am Mobiliar oder Hausrat aufkommt. So wird die Versicherung z. B. bei einem Sturmschaden am Dach nur die Sanierung des Daches selbst bezahlen, nicht aber für Gegenstände aufkommen, die auf dem Dachboden gelagert waren und ebenfalls zerstört wurden.

In der Regel sind neben dem bereits erwähnten Sturmschaden auch Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Hagel durch die Versicherung abgedeckt. Vorsicht ist geboten, wenn auch Schäden durch Hochwasser in der Police enthalten sein sollen. Viele Versicherer lehnen dies ab oder prüfen zunächst die Bedingungen vor Ort, bevor diese Schadenart auf Antrag mit in den Versicherungsvertrag genommen werden kann.

Wie hoch die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung ausfallen, hängt direkt mit dem Ort zusammen, an dem das Gebäude steht. Dafür zieht der Versicherer eine spezielle Risikokarte heran, die aufzeigt, in welchen Gebieten welche Naturkatastrophen in Deutschland verstärkt vorkommen. Somit kann der Versicherer sein Risiko abschätzen und gleichzeitig die Höhe der Beiträge berechnen.

Übrigens: Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist auch für Vermieter obligatorisch. Zusätzlich können Vermieter weitere Versicherungsformen in Betracht ziehen, beispielsweise eine Haus- und Grundbesitzhaftpflicht, eine Mietausfallversicherung sowie die Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

Die Hausratversicherung

In Ergänzung zur Gebäudeversicherung deckt die Hausratversicherung alle Schäden ab, die an der Einrichtung beziehungsweise dem Mobiliar von eigenem oder gemietetem Wohneigentum entstehen. Dabei sind neben Diebstahl auch Elementarschäden wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm in der Versicherungspolice enthalten.

Wer eine Hausratversicherung abschließen möchte, muss zunächst den Wert der kompletten Einrichtungen ermitteln. Dazu zählt man die Neupreise aller Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände zusammen. Diesen Wert sollte man unbedingt realistisch einschätzen, da davon die Höhe der Versicherungsbeiträge sowie die Leistung im Schadensfall abhängt.

Legt man einen zu niedrigen Wert fest, so ist der Einrichtung unterversichert, das heißt im Fall eines Schadens bekommen Sie von der Versicherung weniger ausgezahlt als das Inventar eigentlich wert ist. An den Versicherungsbeiträgen sparen zu wollen ist hier also Unsinn, da man sich sonst im Schadensfall keine komplette neue Einrichtung, welche in ihrem Wert der alten entspricht, leisten kann.

Im gegenteiligen Fall spricht man von einer Überversicherung. Sie tritt dann ein, wenn der Wert der Einrichtungsgegenstände zu hoch angesetzt wird. Im Schadensfall wird der Versicherer den Wert der Einrichtung überprüfen und feststellen, dass diese weniger wert war als in der Police angegeben. Demnach wird der Versicherer auch nicht die volle Versicherungsleistung auszahlen. Außerdem werden die Beiträge dadurch unnötig hoch.

Wer sich selbst nicht zutraut, den Wert seiner Wohneinrichtung realistisch einzuschätzen, kann eine Versicherung mit sogenanntem „Unterversicherungsverzicht“ wählen. In diesem Fall legt der Versicherer die Wohnfläche zugrunde und multipliziert diese mit einem vorgegebenen Schlüsselwert. Das Ergebnis ergibt dann die Berechnungsgrundlage für die Beitragshöhe. Den Schlüsselwert berechnen die Versicherer anhand von statistischen Erhebungen über den Wert einer durchschnittlichen Wohnungseinrichtung. Wer keine besonderen Wertgegenstände wie Kunst, Antiquitäten oder ähnliches bei sich aufbewahrt, fährt damit in der Regel recht gut. Manche Versicherer garantieren außerdem, dass Sie beim Abschluss einer Versicherung mit Unterversicherungsverzicht den kompletten Einrichtungswert in jedem Fall ersetzt bekommen.