Insolvenzwelle bleibt trotz steigenden Insolvenzzahlen aus

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Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist weiterhin steigend, aber die befürchtete Insolvenzwelle bleibt bisher aus. Die aktuelle Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts zeigt, dass die beantragten Unternehmensinsolvenzen im August 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 35,7 Prozent gestiegen sind. Für den vergangenen Monat Oktober verzeichnet die vorläufige Statistik einen Anstieg um 22,4 Prozent gegenüber Oktober 2022.

Die Insolvenzzahlen sind im Vergleich zu den vorangegangenen Monaten deutlich angestiegen. Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID), erklärt, dass steuerliche Zahlungsverpflichtungen zum Quartalsende, insbesondere bei kleineren Unternehmen, maßgeblich für den Anstieg verantwortlich sind. Bei einer Maximalfrist von drei Wochen für den Insolvenzantrag fallen diese Anträge dann in den Oktober.

Trotz des Anstiegs im Vergleich zum Vorjahr geht Niering davon aus, dass es nicht zu der viel befürchteten Insolvenzwelle kommen wird. Er betont, dass die Insolvenzzahlen immer noch weit unter dem Spitzenwert von 2009 liegen und das Gefühl einer Welle nicht durch konkrete Zahlen belegt werden könne.

Dennoch stehen derzeit einige Branchen unter wirtschaftlichem Druck, darunter energieintensiv produzierende Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens und insbesondere Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft. Erhöhte Zinsen und eine rückläufige Nachfrage werden nicht nur große Projektentwickler und Bauträger beeinträchtigen, sondern bald auch Handwerksbetriebe treffen.

Quellen:

  • 22,4 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Oktober 2023 als im Oktober 2022
  • Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/November 2023, Grafik kostenfrei nutzbar

Es sei darauf hingewiesen, dass nicht alle beantragten Insolvenzverfahren eröffnet werden. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei etwa 60 Prozent, und Voraussetzung für eine Eröffnung ist ein entsprechender Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

Basierend auf einer Pressemitteilung von Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) vom 14.11.2023