Es gibt mittlerweile unzählige verschiedene Versicherungsgesellschaften in Deutschland und auch europaweit, die private Haftpflichtversicherungen anbieten. Die verschiedenen Tarifmodelle haben dabei eine schier unübersichtliche Anzahl erreicht und unterscheiden sich in vielen Details, wie zum Beispiel in den in die Versicherung eingeschlossenen Personen oder auch in der Höhe der Deckungssummen.
Einige Versicherer bieten dabei heute noch ein etwas veraltetes Modell an, das unterschiedlich hohe Deckungssummen für Personen- und Sachschäden vorsieht. Experten empfehlen ein solches Modell jedoch nicht mehr. Besser ist es, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, die pauschale Summen für alle Personen- und Sachschäden vorsieht. Die Deckungssummen sollten selbstredend dabei ausreichend hoch sein.
Wichtig ist außerdem, wie die Versicherungsgesellschaft die Regulierung von sehr kleinen Schäden handhabt. Empfehlenswert ist hier eine in die Versicherung integrierte Selbstbeteiligung, da kleine Schäden in ihrer Regulierung meist mehr finanziellen Aufwand erfordern, als eigentlich entstanden ist. Durch die Erhöhung der Versicherungsbeiträge für den Versicherten ergibt sich ein Nachteil, der nur dadurch ausgeschlossen werden kann, dass der Versicherte kleinere Schadenssummen (z. B. bis 300 Euro) aus eigener Tasche bezahlt.
Soviel zu den grundsätzlichen Rahmenbedingungen des Versicherungstarifs. Doch wie hoch sollten die optimalen Deckungssummen bemessen sein?
Experten empfehlen eine Deckungssumme, die pauschal für Sach- und Personenschäden gilt und eine Summe von mindestens drei Millionen Euro umfassen sollte. Dies ist allerdings nur die minimal erforderliche Grundabsicherung. Wer zum Beispiel Hobbies mit höheren Risiken ausübt, sollte sich dementsprechend höher versichern. Für eine rundum optimale Absicherung empfehlen Versicherungsexperten daher eine Gesamtdeckungssumme von zehn Millionen Euro pauschal bei allen Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Außerdem sollten grundsätzlich alle Mietschäden in der Versicherung enthalten sein, und zwar in kompletter Höhe der durch den Schaden entstandenen Versicherungssumme.
Verbilligte Tarife für bestimmte Personengruppen
Die Versicherung berechnet ihre Tarife immer anhand individueller Risikofaktoren, die durch die Lebensgewohnheiten des Versicherten entstehen. Da es jedoch einige Personen- und Berufsgruppen gibt, bei denen wesentlich geringere Risikofaktoren als bei anderen Gruppen bestehen, bieten viele Versicherer für diese Gruppen verbilligte Tarife an.
Gute Chancen auf solche günstigeren Tarife haben zum Beispiel Singles und Verwitwete. Laut statistischen Erhebungen verursachen diese Gruppen deutlich weniger Schäden als andere und können daher mit einem verbilligten Tarif belohnt werden.
Etwas anders sieht der Fall bei jungen Leuten aus, in der Regel bis zu einem Alter von 25 oder 30 Jahren. Diese Gruppe verursacht nicht unbedingt weniger Schäden als andere. Trotzdem bieten viele Versicherer hier verbilligte Policen an, um junge Leute als neue Kunden anzulocken. Allerdings ist darauf zu achten, dass im entsprechenden Versicherungsvertrag oftmals vorgesehen ist, dass der vergünstigte Tarif ab einer bestimmten Altersgrenze automatisch in den Normaltarif übergeht. Damit kann die Versicherung auf einen Schlag ein ganzes Stück teurer werden. Es gilt also hierbei, die festgelegte Altersgrenze genau im Auge zu behalten und zum entsprechenden Zeitpunkt eventuell in eine andere Versicherung zu wechseln.
Spezialtarife für besondere Zwecke
Eine normale Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel eine ganze Reihe verschiedener Risiken ab und ist universell für fast alle Alters-, Berufs- und sonstige Personengruppen geeignet. Einige Versicherte bieten jedoch spezielle Voraussetzungen, für die sich der Abschluss einer besonders darauf zugeschnittenen privaten Haftpflichtversicherung anbietet. Hier halten die Versicherer viele verschiedene Modelle bereit.
So gibt es beispielsweise spezielle Privathaftpflichtversicherungen für Halter von Tieren, die nicht in der normalen Haftpflicht eingeschlossen sind. So gibt es neben einer Hunde(halter)- Haftpflichtversicherung auch eine spezielle Police für Reiter bzw. Pferdebesitzer.
Auch Jäger sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit normalerweise nicht über eine normale Privathaftpflichtversicherung geschützt. Daher bietet sich der Abschluss einer speziellen Jagd-Police an, die alle Risiken abdeckt, welche in Verbindung mit der Jagd entstehen.
Für Haus- und Wohnungsbesitzer und -mieter bietet die normale Privathaftpflichtversicherung in der Regel nur einen begrenzten Leistungsumfang an. Daher bietet sich auch hier an, eine eigene Police für Haus- und Wohnungssachen abzuschließen. Dies gilt besonders bei Spezialfällen, etwa bei der Verrentung der eigenen Immobilie.
Gefährliche Sportarten wie zum Beispiel Bergsteigen, Fallschirmspringen oder auch viele Wassersportarten sind in der Regel nicht über die normale Haftpflichtversicherung versichert. Hier bietet es sich an, entweder eine entsprechende Zusatzvereinbarung gegen Aufpreis in die normale Privathaftpflichtversicherung zu integrieren, oder aber gleich eine Spezial-Police, wie sie zum Beispiel für Wassersportler erhältlich ist, zu wählen.