Sicherheitsvorschriften im Chemie-Unterricht

Chemieraum einer Schule
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Im Chemieunterricht müssen strenge Sicherheitsregeln befolgt werden. Diese werden im folgenden Artikel zusammengefasst. Außerdem wird die notwendige Grundausstattung beschrieben.

Allgemeine Verhaltensregeln

Schülerinnen und Schüler müssen alle 6 Monate an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen. Dies stellt sicher, dass sie wissen, wie man sich im Chemieraum sicher verhält. Die wichtigsten Verhaltensregeln sind in der DGUV-Regel 102-601 festgelegt und hier angerissen.

Zugangsregelungen und Aufsichtspflicht

Schülerinnen und Schüler dürfen Chemieräume nicht alleine betreten. Sie dürfen dort auch nicht ohne einen Fachlehrer oder eine Fachlehrerin anwesend sein. Lehrerinnen und Lehrer sollten den Raum während des Unterrichts nicht verlassen. Nur, wenn es zwingende Gründe gibt, ist das erlaubt. Dann müssen aber Sicherheitsmaßnahmen zur Unfallverhütung umgesetzt werden.

Weitere Regeln:

Essens- und Trinkverbot

Essen und Trinken ist in den Fachräumen nicht erlaubt. Lebensmittel oder Getränke für den persönlichen Gebrauch dürfen nicht in die Chemieräume mitgebracht werden.

Ablegen von Kleidung und Taschen

Um Risiken zu reduzieren, sollten Mäntel, Jacken und Taschen möglichst außerhalb des Chemieraums bleiben. Keinesfalls aber sollten sie auf Arbeitstischen oder in Durchgängen abgelegt werden.

Kenntnisse über Notfallmaßnahmen und Ausrüstungen

Die Schülerinnen und Schüler sollten über wichtige Sicherheitsaspekte Bescheid wissen. Wo sich die elektrischen Not-Aus-Schalter befinden und wie sie bedient werden. Ebenso sollten sie den Standort des zentralen Gas-Haupthahns kennen und ihn bedienen können. Sie müssen über die vorhandenen Löscheinrichtungen informiert sein; dazu zählen Feuerlöscher und Löschsand. Die Schüler sollten auch wissen, wo sich Augennotduschen befinden und wie sie
funktionieren. Außerdem ist es wichtig, dass sie die Fluchtwege und bestehenden Rettungspläne kennen.

Verbot der unautorisierten Nutzung von Geräten und Chemikalien in Schulen

Schülerinnen und Schüler sollten Geräte, Maschinen oder Chemikalien ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft nicht benutzen. Eine Ausnahme bilden Notfalleinrichtungen.

Sicherheitsmaßnahmen bei gefährlichen Versuchen

Bei Versuchen, die gefährlich sind, sind Schutzvorrichtungen wie etwa Schutzscheiben oder Abzüge ebenso zu benutzen, wie die passende Schutzkleidung. So werden Unfälle weniger wahrscheinlich.

Sicherheitsmaßnahmen beim Pipettieren

Zum Pipettieren sind passende Pipettierhilfen bereitzustellen und zu benutzen. Alle Stoffe, die im Versuch benutzt, abgefüllt oder an Schüler ausgegeben werden, müssen immer klar beschriftet sein. Dies verhindert Verwechslungen. Es ist ebenso wichtig, abgefüllte Stoffe nicht in das ursprüngliche Gefäß zurückzugeben, um Risiken zu vermeiden.

Grundausstattung und Geräteempfehlungen für einen modernen Chemie-Laborraum

Beim Planen eines naturwissenschaftlichen Raums stehen die richtige Ausstattung und die benötigten Geräte für Chemie im Fokus. In den kommenden Artikeln finden sich Empfehlungen und Vorgaben gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) dazu.

Hygienevorgaben für Waschbecken und Erste-Hilfe-Einrichtungen

Hygienevorschriften verlangen, dass spezielle Edelstahlwaschbecken für die Werkstatt oder den Chemieraum benutzt werden. Seifenstücke und gemeinsame Stoffhandtücher sind aus hygienischen Gründen verboten. In Räumen mit Risiko für Augenverletzungen durch Chemikalienspritzer muss eine Augenspüleinrichtung mit Kaltwasseranschluss vorhanden sein. Diese dient der sofortigen Ersthilfe. Laborspülbecken können auch zum Händewaschen genutzt werden, sofern Seifenspender und Papierhandtücher bereitstehen.

Brandschutzmaßnahmen in naturwissenschaftlichen Arbeitsräumen

In naturwissenschaftlichen Räumen müssen Feuerlöscher und Löschsand zur Verfügung stehen. Die Anzahl und Art der Feuerlöscher sollten mit der Brandschutzbehörde, wie der Feuerwehr, abgesprochen werden. Diese Abstimmung erfolgt nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten für den Brandschutz. Für erste Brandbekämpfungen in Chemieräumen sind CO₂-Feuerlöscher zu empfehlen. Bei Bränden von Leichtmetallen sollten Metallbrandlöscher oder Löschsand verwendet werden. Eine gelb-schwarze Markierung auf dem Boden unter den Löschgeräten hat sich als hilfreich erwiesen. Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre von qualifizierten Personen geprüft werden.

Sicherheitsstandards für den Einsatz von Laborgeräten im Schulunterricht

Im Unterricht und im Vorbereitungsraum dürfen nur Laborgeräte aus dem Fachhandel verwendet werden. Dazu gehören Messzylinder, Laborgläser und Stative. Auf den Geräten müssen Prüfzeichen wie das GS- oder VDE-Zeichen vorhanden sein. Die Herstellerinformationen geben wichtige Hinweise zur sicheren Nutzung. Diese Informationen müssen in die Gefährdungsbeurteilung einfließen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen auch Prüfungen dokumentiert werden. Dazu zählen Art, Umfang und Fristen. Bedienungsanleitungen müssen immer griffbereit sein. Schülerinnen und Schüler dürfen keine quecksilberhaltigen Geräte verwenden. Lehrkräfte sollten dies ebenfalls vermeiden. Wege zwischen Lagerraum und Unterrichtsräumen müssen kurz sein. Sie sollten getrennt von Schülerwegen sein. Der Weg sollte nicht über Treppen oder Aufzüge führen. Nutzen Sie für den Transport geeignete Hilfsmittel, wie einen Flaschenwagen.

Fazit

Im Chemieunterricht müssen wichtige Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden. Es ist notwendig, Notfallprozeduren zu kennen. Der Umgang mit Gefahrstoffen muss sicher sein. Brandschutzregeln und Hygienevorschriften sind wichtig. Diese Maßnahmen sorgen für eine sichere Lernumgebung.