Kredit nach Restschuldbefreiung

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Nach einer Insolvenz mit Restschuldbefreiung ist man nicht automatisch wieder kreditwürdig | Foto: MargJohnsonVA via Twenty20

Wenn ein Insolvenzverfahren abgeschlossen wird, kommt es in vielen Fällen zur sogenannten Restschuldbefreiung. Die offenen Schulden werden dem Schuldner erlassen, sodass dieser wieder weitestgehend wirtschaftlich frei handeln kann. Dazu gehört es auch, dass er nach eigenem Ermessen Schulden aufnehmen sowie tilgen darf.

Darum geht es bei der Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist das Ziel des gewöhnlichen Insolvenzverfahrens. Ein Schuldner wird hierbei nach einer Wartezeit von sechs Jahren von allen übriggebliebenen Verpflichtungen befreit. Während der sechs Jahre müssen trotzdem bestehende Schulden abbezahlt werden, sofern das finanziell möglich ist.

Sinn und Zweck der Restschuldbefreiung: Der Schuldner soll nicht für sein ganzes Leben bestraft werden, sondern eine realistische Chance auf einen persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Neuanfang erhalten.

Die Restschuldbefreiung lässt die folgende Regel zu, die aktuell in ganz Deutschland gilt: Nach spätestes sechs Jahren sind alle privaten Schuldner schuldenfrei – sofern Sie eine private Insolvenz angemeldet haben.

Ist man nach der Restschuldbefreiung schuldenfrei?

Die private Insolvenz ist nach der Restschuldbefreiung offiziell beendet. Betroffene haben keine Verbindlichkeiten mehr, die sie über eine gewisse Zeit weiter abbezahlen müssen. Das ermöglicht einen finanziellen Neustart, den man dennoch mit Vorsicht genießen sollte.

Wer von der Restschuld befreit wurde, kann erneut in eine private Insolvenz geraten, wenn er Kredite aufnimmt, die er nicht abbezahlen kann. Daher gilt: Ausgaben, Einnahmen und Investitionen sollten ab sofort genau kalkuliert werden. Nur dann profitiert man langfristig von der großen Entlastung durch eine Restschuldbefreiung.

Ist man nach der Restschuldbefreiung kreditwürdig?

Einen Kredit nach Restschuldbefreiung aufzunehmen, ist möglich. Allerdings bietet sich dieser Schritt nur an, wenn sich Schuldner absolut sicher sind, dass sich der Kredit einerseits lohnt und andererseits rechtzeitig sowie in vollem Umfang zurückgezahlt werden kann.

Einen Kredit nach Insolvenzverfahren aufzunehmen, ist nicht per se verboten und wird auch nicht von offizieller Seite reguliert. Allerdings muss man damit rechnen, dass gerade vor der Vergabe größerer Kredite eine Auskunft bei der Schufa benötigt wird. Dann ist die Chance mitunter gering, dass man tatsächlich als vollkommen kreditwürdig eingestuft wird.

Schufa und Restschuldbefreiung

Der Kredit nach Privatinsolvenz ist insofern problematisch, als die Schufa eine Restschuldbefreiung noch für die Dauer von drei Jahren speichert. Diese Information wird eindeutig der eigenen Person zugeordnet und wirkt sich natürlich eher negativ auf die Einschätzung seitens eines Kreditgebers, Vermieters oder anderer relevanter Stellen aus.

Umgehen lässt sich dieses Vorgehen nicht. Alles, was Betroffene tun können, ist abzuwarten. Geht es nicht um einen Kredit, sondern zum Beispiel um die Vergabe eines Mietvertrags, kann man eventuell durch andere Sicherheiten den Vermieter überzeugen. Bei Krediten durch große Unternehmen ist das hingegen kaum möglich.

Einen Autokredit nach Restschuldbefreiung zu erhalten, ist nur bei wenigen Anbietern eine Option. Es bietet sich an, hier mit offenen Karten zu spielen, um die eigene Seriosität zu unterstreichen. Wer weitere Sicherheiten – zum Beispiel durch Dritte – bieten kann, hat auch beim Autokredit größere Chancen, den gewünschten Kredit zu erhalten.

So kommt es zur Restschuldbefreiung

Der Weg, den Schuldner durchlaufen müssen, um die Restschuldbefreiung endlich in die Tat umsetzen zu können, ist eindeutig definiert. Es muss ein offizielles Insolvenzverfahren geben. Dem sogenannten Schuldenbereinigungsplan müssen alle Gläubiger zustimmen. Erhebt nur einer der Gläubiger Einspruch, kann sich das ganze Verfahren verzögern.

Der Schuldenbereinigungsplan dient als Grundlage für das Gericht, um die Aussichten auf Erfolg abschätzen zu können. Meistens kommt es zwischen dem Gericht, dem Schuldner und dem Gläubiger zu einer Einigung, sodass dem Verfahren nichts mehr im Wege steht.

Das Insolvenzverfahren als solches kann sogar frühzeitig – also vor Ablauf der sechs Jahre – beendet werden, wenn die Gläubiger damit einverstanden sind. Das geschieht zum Beispiel, wenn ein Teil der Schulden doch noch beglichen wird und die Gläubiger den Rest freiwillig erlassen.

Das gerichtliche Insolvenzverfahren tritt erst in Kraft, wenn die Versuche zwischen Gläubiger und Schuldner, sich außerhalb des Gerichts zu einigen, gescheitert sind.

Sobald das Insolvenzverfahren startet, beginnt die Wohlverhaltensphase. Diese dauert maximal sechs Jahre. Manche Verfahren werden auf fünf Jahre verkürzt. Nach fünf bzw. sechs Jahren greift die Restschuldbefreiung. Alle Schulden werden erlassen.

In diesen Fällen kann die Restschuldbefreiung beantragt werden

Es muss sich um eine natürliche Person und somit nicht um eine Firma oder einen Verein handeln. Angestellte sowie Rentner, Studenten und Arbeitslose kommen in Betracht. Selbstständige hingegen nicht.

Wer eine eigene Firma hat oder anderweitig selbstständig arbeitet, der muss den Weg der Regelinsolvenz beschreiten. Wird die selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausgeführt, kommt die Privatinsolvenz unter gewissen Umständen in Betracht. Dann ist auch die Restschuldbefreiung ein realistisches Ziel.

Diese Voraussetzungen ermöglichen die Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung kann nur erteilt werden, wenn der Schuldner die Wohlverhaltensphase durchläuft. Diese dauert in der Regel sechs Jahre. Wer diese Zeit überstanden hat, der kann automatisch den Anspruch auf die Restschuldbefreiung erheben.

Natürlich heißt diese Wohlverhaltensphase nicht ohne Grund so. Das zuständige Gericht entscheidet, ob sich der Schuldner tatsächlich angemessen verhalten hat.

Während dieser Phase darf der Schuldner eigenes Einkommen erzielen. Kommt es zu Rückzahlungen vonseiten des Finanzamts, werden diese nicht mehr gepfändet, sondern der Betroffenen darf das Geld in voller Höhe behalten.

Der Schuldner darf während der Wohlverhaltensphase nicht Schulden an einzelne Gläubiger nach eigenem Ermessen zurückzahlen. Dieses Verhalten würden einen Teil der Gläubiger benachteiligen, was sich wiederum negativ auf die Beurteilung der Wohlverhaltensphase durch das Insolvenzgericht auswirken kann.

Diesen Pflichten muss der Schuldner nachkommen, um von Restschuldbefreiung zu profitieren

Der Betroffene muss von selbst nach einer Einnahmequelle suchen. Hierbei muss er auch solche Tätigkeiten ausführen, die vom Bildungsstand oder der Ausbildung her vielleicht unter seinen Qualifikationen bleiben. Natürlich muss die Tätigkeit trotzdem körperlich und psychisch zumutbar sein, dem Alter entsprechen und die Gesundheit darf nicht belastet werden.

Falls der Schuldner unvorhergesehen zu Geld kommt – zum Beispiel durch Glücksspiel oder ein Erbe bzw. eine Schenkung -, muss er mindestens die Hälfte der gesamten Summe verwenden, um sie beim Insolvenzverwalter abzugeben.

Sofern der Schuldner einer neuen Tätigkeit nachgeht, muss er Auskünfte über die Höhe sein Gehalts erteilen. Die Bescheinigungen über den Eingang des Gehalts sollte er einreichen – und zwar unverzüglich.

Wie oben angedeutet, darf kein einzelner Gläubiger ausbezahlt werden. Stattdessen wird zurückzubezahlendes Geld direkt an den Insolvenzverwalter geleitet. Dieser entscheidet dann, welcher Gläubiger wann und in welcher Höhe eine Rückzahlung erhält.

Diese Kosten kommen auf Schuldner für die Restschuldbefreiung zu

Durch das Gerichtsverfahren entstehen Kosten, für welche der Schuldner aufkommen muss. Meistens handelt es sich um einen Betrag zwischen 1000 und 2000 Euro. Die konkreten Kosten hängen zum einen von der Anzahl der Gläubiger und zum anderen von der Höhe der Insolvenzmasse ab.

Hilfe vonseiten des Staates erhalten Schuldner in Form des Insolvenzverwalters, der beratend zur Seite steht. Meistens können die Schuldner für dessen Bezahlung nicht selbst aufkommen, weil die Schulden zu hoch sind und keinerlei eigenes Geld mehr zur Verfügung steht.

Prozesskostenhilfe steht dem Schuldner in der Regel nicht zu.