Kommt man als Kleinunternehmer ohne Steuerberater aus?

Steuererklärung
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In kaum einem anderen Land ist das Thema Steuern so komplex wie in Deutschland. Das gilt allerdings für Kleinunternehmer nur begrenzt. Für sie fällt beispielsweise das lästige Thema Umsatzsteuer weg, sofern sie sich davon befreien lassen. Doch ist dann überhaupt noch ein Steuerberater notwendig oder lässt sich der Rest auch ganz easy selbst erledigen? Unser Ratgeber gibt wertvolle Tipps.

Müssen Kleinunternehmer überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Kleinunternehmer sind steuerpflichtig und müssen zum Ende eines Geschäftsjahres eine Steuerklärung abgeben. Anhand der Angaben aus der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) legt das Finanzamt fest, wie hoch die Steuern sind, die der Kleinunternehmer auf sein Einkommen entrichten muss.

Jeder Kleinunternehmer, dessen Umsätze 17.500 Euro im Jahr nicht übersteigen, kann sich von der Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen. Das erleichtert im Allgemeinen den buchhalterischen Aufwand und ist weniger bürokratisch. Natürlich kann jeder Kleinunternehmer optional auch eine andere Entscheidung treffen. Das hat dann zur Folge, dass er in seinen Rechnungen verpflichtet ist, die Umsatzsteuer auszuweisen und diese dann an das Finanzamt abzuführen.

In welchen Fällen sollte ich mich als Kleinunternehmer NICHT von der Umsatzsteuer befreien lassen?

Durch den mit der Kleinunternehmer-Regelung verbundenen Wegfall des Umsatzsteuerverfahrens ergibt sich für den Kleinunternehmer zunächst eine spürbare Verminderung des Verwaltungsaufwandes, der für die Führung eines Unternehmens erforderlich ist. Allerdings ist es für einige kleine Firmen durchaus sinnvoll, von dieser Regelung keinen Gebrauch zu machen: Wer auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet, erhält sich die Möglichkeit, eventuelle Investitionskosten über den Vorsteuerabzug in erheblichem Umfang zu reduzieren.

Dies ist insbesondere für Gründer und Betreiber von z. B. IT-Unternehmen sinnvoll. Solche Unternehmungen erfordern in der Regel einen hohen finanziellen Aufwand zur Beschaffung von Hard- und Software, die der Gründer steuerlich geltend machen kann, sofern er Umsatzsteuer ausweist. Die erste Phase einer derartigen Existenzgründung ist dazu normalerweise eher umsatzschwach, da der Aufbau eines Kundenstamms zeitaufwändig ist. In solchen Fällen kann die Umsatzsteuer den einen oder anderen Liquiditätsengpass vermeiden oder zumindest abmildern.

Fakt ist: Die Kleinunternehmer-Regelung hat die Situation für Kleinunternehmer und Existenzgründer in jedem Fall deutlich erleichtert. Allerdings sollte jeder Unternehmer sorgsam abwägen, ob er von dieser Regelung Gebrauch machen möchte oder ob es für ihn oder sie profitabler ist, am Umsatzsteuerverfahren teilzunehmen.

Die große Frage: Steuerberater, oder nicht?

Basis für die Steuererklärung ist eine ordnungsgemäße Buchführung, die die Grundlage für die Gewinnermittlung bildet. Diese traut sich nicht jeder zu. Über das Internet hat der Kleinunternehmer jedoch die Möglichkeit, spezialisierte Buchführungsprogramme wie z. B. lexoffice zu kaufen oder zu mieten, die dann am Jahresende die Gewinnermittlung erheblich erleichtern. Kleinunternehmer, die sich mit der Buchhaltung dennoch nicht anfreunden wollen und für die alles, was damit zusammenhängt, eher ein Buch mit sieben Siegeln ist, sind gut beraten, wenn sie sich für derartige Aufgaben an einen Steuerberater wenden oder die Angebote bestimmter Buchführungsunternehmen nutzen. Einige von diesen haben sich darauf spezialisiert, die Buchführung für Kleinunternehmen abzuwickeln.

Natürlich verursacht die Buchführung und Steuerberatung vom Profi auch entsprechende Kosten, die sehr stark variieren können. Um einen Anhaltspunkt zu geben: Kleinunternehmer sollten hier Kosten von etwa 100 – 200 Euro im Monat einplanen.

Für alle gilt jedoch: Wer eine ordentliche Steuererklärung abgeben möchte, ist von Beginn an gezwungen, eine entsprechende Buchführung zu machen, um den Aufwand am Jahresende so klein wie möglich zu halten. Jeder steuerpflichtige Kleinunternehmer ist dennoch gut beraten, sich zumindest grob mit den Fragen der Buchführung und der Steuern zu beschäftigen, weil unternehmensrelevante Entscheidungen oft auch Auswirkungen über die zu entrichtenden Steuern haben. So kann es beispielsweise vorteilhaft sein, die geplante Anschaffung eines PKWs für das Unternehmen vorzuziehen, um Steuern zu sparen oder noch zum Ende eines Geschäftsjahres einen Vertrag für die private Altersvorsorge abzuschließen, deren Beiträge dann steuermindernd geltend gemacht werden können.

In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Steuerpflichtigen immer umfassender geworden, sodass eine einfache Aufstellung der Einnahmen und eine Auflistung aller Ausgaben oft nicht mehr ausreichend sind, um bestimmte Steuervorteile in Anspruch zu nehmen. Daher zahlt es sich hier im wahrsten Sinne des Wortes aus, informiert zu sein!