Arbeitskleidung – was zahlt der Arbeitgeber und was kann man absetzen?

Arbeitskleidung
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Arbeitskleidung gehört zum beruflichen Alltag vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In vielen Berufen ist es notwendig, spezielle Arbeitskleidung wie zum Beispiel einen Blaumann oder einen Anzug zu tragen. Auch Schutzkleidung oder spezielle Schuhe werden häufig im Arbeitsalltag benötigt. Doch wer bezahlt die Kosten dafür und was kann man von der Steuer absetzen? Im Folgenden werden die wichtigsten Fakten rund um das Thema Arbeitskleidung erläutert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die Kosten für erforderliche Arbeitskleidung zu übernehmen.
  • Als Arbeitnehmer kann man die Kosten für Arbeitskleidung von der Steuer absetzen, wenn diese beruflich bedingt sind und dennoch nicht vom Arbeitgeber übernommen werden müssen (zum Beispiel Kosten für weiße Kleidung im Pflegeberuf)
  • Sicherheitsschuhe gehören zur Arbeitskleidung und können in der Regel steuerlich abgesetzt werden.
  • Unterscheidung zwischen Berufs- und Privatkleidung ist nicht immer einfach, da es zu Überschneidungen kommt.
  • Es gibt Unterschiede bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitskleidung je nach Tätigkeit und Art der Kleidung.
  • Die Reinigung der Arbeitskleidung kann ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden
  • Es kann eine Arbeitsmittel-Pauschale von 110 Euro für Berufskleidung in der Steuer angeben.

Was versteht man unter Arbeits- und Berufskleidung?

Arbeitskleidung gibt es in vielen verschiedenen Ausführungen, darunter Uniformen, Schutzkleidung und Amtskleidung. In einigen Branchen stellt der Arbeitgeber die Kleidung für den Arbeitsplatz bereit, während in anderen Branchen die Arbeitnehmer selbst für die Kleidung sorgen müssen. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Arbeitsrecht.

Als Berufskleidung gelten Kleidungsstücke, die fast ausschließlich für die berufliche Nutzung vorgesehen und erforderlich sind. Normale Kleidung, die auch privat getragen wird, kann nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Zu typischer Berufskleidung zählen beispielsweise Arbeitsschutzkleidung, Uniformen oder Kleidung mit Firmenemblem, sofern die private Nutzung ausgeschlossen ist. Auch Kleidungsstücke, die aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften getragen werden müssen, wie Schutzschuhe, Schutzanzüge, Schutzbrillen oder Arbeitshandschuhe, können abgesetzt werden. (Quelle: https://www.lexoffice.de/lexikon/arbeitskleidung/)

Die Abgrenzung zwischen Berufs- und Privatkleidung ist jedoch nicht immer eindeutig. So sind beispielsweise die Kosten für weiße Kleidung, die eine Altenpflegerin auf Anweisung des Arbeitgebers tragen muss, nicht absetzbar, da es sich nicht um typische Berufskleidung handelt. Die Kosten für Arztkittel, -jacken und -hosen sind hingegen absetzbar, während dies für weiße Hemden, T-Shirts, Schuhe und Socken nicht gilt. Gemischt-genutzte Kleidung, die sowohl privat als auch beruflich getragen wird, kann nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

Wer bezahlt die Arbeitskleidung?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die erforderliche Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn es sich um reine Arbeits- und Schutzkleidung handelt, die nicht privat genutzt werden kann. Die Kosten hierfür dürfen nicht auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Erforderlich bedeutet dabei, dass die Arbeitskleidung notwendig ist, um die Tätigkeit ausüben zu können. Zum Beispiel müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie rutschfeste Schuhe tragen, um Unfälle zu vermeiden.

Welche Kosten für die Arbeitskleidung sind absetzbar?

Falls die Arbeitskleidung die Voraussetzungen erfüllt, können die Kosten für den Kauf in voller Höhe in der Steuererklärung angegeben werden. Selbst wenn man im Laufe des Jahres mehrmals Arbeitskleidung kaufen musste, um zum Beispiel beschädigte Kleidung zu ersetzen oder häufiger zu wechseln, können die gesamten Kosten angeführt werden.

Zusätzlich zu den Kosten für den Kauf sind auch die Ausgaben für Reparaturen und Reinigung steuerlich absetzbar. Die Reinigungskosten können in der Steuererklärung angegeben werden, unabhängig davon, ob die Reinigung selbst vorgenommen oder eine Reinigungsfirma beauftragt wurde. Wenn man seine Arbeitskleidung in einer Reinigung säubern lässt, kann man die vollen Kosten der Reinigung in deiner Steuererklärung angeben.

Eigene Reinigungskosten selbst berechnen und absetzen

Schwieriger wird es dann, wenn man die Reinigung selbst vorgenommen hat. Theoretisch kann man dann anteilig berechnen, welche Kosten für das Waschen, Trocknen und Bügeln angefallen sind. Hierzu gibt es Tabellen, die bei der genauen Errechnung der anteiligen Reinigungskosten helfen. Der Anschaffungspreis der Waschmaschine, eine Instandhaltungspauschale und Betriebskosten wie Strom, Wasser und Waschmittel wurden in die Durchschnittsberechnung einbezogen. Allerdings hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Verwendung einer Jahrespauschale für Reinigungskosten als unzulässig erklärt, sodass man alle Kosten detailliert berechnen muss. (Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210102/)

Arbeitsmittel-Pauschale für Berufskleidung nutzen

Es gibt die Möglichkeit, entweder die Kosten für Berufskleidung einzeln nachzuweisen oder alternativ die „Arbeitsmittel-Pauschale“ von 110 Euro anzusetzen. (Quelle: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/arbeitskleidung-absetzen/) Obwohl bei der Pauschale keine Rechnung benötigt wird und man sich keine Gedanken über Reinigungskosten machen muss, muss man dennoch glaubhaft machen, dass man Berufskleidung trägt, da das Finanzamt die Pauschale sonst nicht anerkennt. Wenn man die Pauschale nutzt, kann man keine zusätzlichen Kosten mehr ansetzen, denn es gilt entweder Pauschale oder tatsächliche Kosten.

Fazit

Die Abgrenzung zwischen Berufs- und Privatkleidung ist nicht immer eindeutig, und es gibt Unterschiede bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitskleidung je nach Tätigkeit und Art der Kleidung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Kosten für erforderliche Arbeitskleidung zu übernehmen, dazu zählen zum Beispiel Sicherheitsschuhe. Als Arbeitnehmer kann man die Kosten für Arbeitskleidung von der Steuer absetzen, wenn diese beruflich bedingt sind und dennoch nicht vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Auch die Ausgaben für Reparaturen und Reinigung sind steuerlich absetzbar. Schwieriger wird es bei der Reinigung der Arbeitskleidung, wenn man diese selbst vorgenommen hat, daher kann es ratsam sein, die Arbeitsmittel-Pauschale von 110 Euro anzusetzen.